Jahresbeitrag für Mitglieder
Mitgliedsbeiträge für | ab 2020 |
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Einzelmitglied | € 37,00 |
Witwen/-r-Mitgliedschaft (noch bestehende) | € 37,00 |
Jugendmitglieder bis 27 J. (vormals Studenten und Auszubildende) | € 14,00 |
Familienmitglieder (vormals Ehegattenvollmitglieder und Ehegattenmitglieder) | € 51,00 |
Familienmitglieder alleinerziehend | € 28,00 |
Kinder unter 14 Jahren (keine Änderung) | € 3,00 |
Der Einzug des Vereinsbeitrags erfolgt in der Regel per Einzugsermächtigung, oder persönlich durch ein Mitglied der Ortsgruppe zu Beginn des Jahres.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich, wenn bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres gekündigt wurde.
Bankverbindung Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Dußlingen e.V.
DE60 6039 1310 0558 4390 04 Volksbank in der Region.
Die Mitglieder des Vereins erhalten:
- Die Vereinszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“ – kostenlos
- Jährlich eine Wanderkarte (Vereinsgabe) 1 : 35 000 (Württemberg) – kostenlos
- Jährlich eine ermäßigte Übernachtung in einem vereinseigenen Wanderheim; entspricht in der Regel dem Übernachtungspreis für Mitglieder in Gruppenräumen ohne Bettwäsche und Frühstück.
- Freien Zutritt zu den Aussichtstürmen des Vereins.
- Vorzugspreis bei Kauf von Karten und Büchern des Vereins.
- Versicherungen des Schwäbischen Albvereins e.V.:
- Unfallversicherung grundsätzlich für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter für den Schwäbischen Albverein.
- Unfallversicherung für alle Mitglieder bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.
- Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder incl. bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet.
- Dienstreisekaskoversicherung bei Fahrten mit Privat-Pkw der Mitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
- Unfallversicherung für Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis versichert durch das Land.
- Versicherung durch die Albvereinsjugend für Jugendleiter und alle Kinder/Jugendlichen, die an Veranstaltungen der Albvereinsjugend teilnehmen.
Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen können keine rechtlichen Ansprüche gegenüber den Wanderführern und dem Schwäbischen Albverein geltend gemacht werden.