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Jahresbeitrag für Mitglieder

Service

Liebe Vereinsmitglieder,
eine der unangenehmsten Aufgaben eines Vorstandes ist es, eine Beitragserhöhung weitergeben zu müssen. Dies muss ich leider
wieder für das Jahr 2015 tun. Der Hauptverein erhöht den Beitrag bei 3 Beitragsgruppen (Vollmitglieder um 2.-- €, Ehegatten
um 1.-- €, Familien um 2.-- €). Die Erhöhung soll voll der Familienarbeit zugute kommen, in der Hoffnung dadurch die Altersstruktur des Gesamtvereins in der Zukunft verbessern zu können.
Wir haben damit kein akutes Problem, aber wie Sie sicher in der Presse und in den Albvereinsblättern verfolgt haben, ist dies für unseren Gau und für den Gesamtverein ein großes Problem.
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Beitrag des Hauptvereins und dem Ortsgruppenzuschlag zusammen. Wir als Ortsgruppenausschuss
können nur über den Ortsgruppenzuschlag entscheiden (und dann auch verfügen). 
Dieser ist bei uns schon immer sehr knapp kalkuliert: Für Vollmitglieder und Familien beträgt der Ortsgruppenzuschlag 4.-- €, für Ehegatten und Jugendmitglieder 1.-- €, für Jugendliche unter 14 Jahren erheben wir keinen Ortsgruppenzuschlag. 

Dies bedeutet:

 
Mitgliedsbeiträge fürseit 2012ab 2015
Vollmitglieder
30,00 €32,00 €
Ehegatten
12,00 €13,00 €
Jugendliche
12,00 €
12,00 €
Kinder unter 14 Jahren
3,00 €3,00 €
Familien (mit Kindern)
42,00 €44,00 €
Alleinerziehende (mit Kindern)
24,00 €24,00 €
 
Wir hoffen nun sehr, dass Sie diese Entscheidung mit tragen können. Nach wie vor sind wir trotz allem ein Verein mit einem vergleichsweise bescheidenen Mitgliedsbeitrag und einem noch kleineren Ortgruppenbeitrag.  Für uns selbst in der Ortsgruppe reicht auch unser bescheidener Anteil, da wir immer wieder Spenden,  vor allem dank unserer Lichtstube erhalten.
Mit dem Blick auf das vor uns liegende Wanderjahr 2015 freuen wir uns auf zahlreiche Begegnungen  mit Ihnen - sei dies bei einer geselligen Veranstaltung oder auf einer unserer zahlreichen Wanderungen. Wir bieten Ihnen eine breite Vielfalt an Möglichkeiten an, so dass eigentlich jeder etwas für sich finden sollte.
Für den Vorstand und den Ausschuss
gez.                gez.                        gez.
Fritz Gugel     Karl Heinz Runge   Heidrun Maier
Stand:01.01.2015

Der Einzug des Vereinsbeitrags erfolgt in der Regel per Einzugsermächtigung, oder persönlich durch ein Mitglied der Ortsgruppe zu Beginn des Jahres.
Der Austritt  aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich, wenn bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres gekündigt wurde. 

Die Mitglieder des Vereins erhalten:
1. Die Vereinszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“ – kostenlos – 
2. Jährlich eine Wanderkarte (Vereinsgabe) 1 : 35 000 (Württemberg) – kostenlos
3. Jährlich eine ermäßigte Übernachtung in einem vereinseigenen Wanderheim; entspricht in der Regel dem Übernachtungspreis für Mitglieder in Gruppenräumen, ohne Bettwäsche und Frühstück.
4. Freien Zutritt zu den Aussichtstürmen des Vereins.
5. Vorzugspreis bei Kauf von Karten und Büchern des Vereins. Versicherungen des Schwäbischen Albvereins e.V.: 
- Unfallversicherung grundsätzlich für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter für den Schwäbischen Albverein. 
- Unfallversicherung für alle Mitglieder bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.
- Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder incl. bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet.
- Dienstreisekaskoversicherung bei Fahrten mit Privat-Pkw der Mitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
- Unfallversicherung für Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis versichert durch das Land.
- Versicherung durch die Albvereinsjugend für Jugendleiter und alle Kinder/ Jugendlichen, die an Veranstaltungen der Albvereinsjugend teilnehmen.

Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. 
Bei Unfällen können keine rechtlichen Ansprüche gegenüber den Wanderführern und dem Schwäbischen Albverein geltend gemacht werden. 

 
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