Die Mitglieder des Vereins erhalten:
1. Die Vereinszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“ – kostenlos –
2. Jährlich eine Wanderkarte (Vereinsgabe) 1 : 35 000 (Württemberg) – kostenlos
3. Jährlich eine ermäßigte Übernachtung in einem vereinseigenen Wanderheim; entspricht in der Regel dem Übernachtungspreis für Mitglieder in Gruppenräumen, ohne Bettwäsche und Frühstück.
4. Freien Zutritt zu den Aussichtstürmen des Vereins.
5. Vorzugspreis bei Kauf von Karten und Büchern des Vereins. Versicherungen des Schwäbischen Albvereins e.V.:
- Unfallversicherung grundsätzlich für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter für den Schwäbischen Albverein.
- Unfallversicherung für alle Mitglieder bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.
- Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder incl. bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet.
- Dienstreisekaskoversicherung bei Fahrten mit Privat-Pkw der Mitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
- Unfallversicherung für Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis versichert durch das Land.
- Versicherung durch die Albvereinsjugend für Jugendleiter und alle Kinder/ Jugendlichen, die an Veranstaltungen der Albvereinsjugend teilnehmen.
Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
Bei Unfällen können keine rechtlichen Ansprüche gegenüber den Wanderführern und dem Schwäbischen Albverein geltend gemacht werden.